De-minimis-Grenze seit 2024 auf € 300.000,- erhöht.

Mit Jänner 2024 hat sich die Grenze für De-minimis-pflichtige Förderungen auf insgesamt € 300.000,- erhöht. Bei dieser Grenze werden alle De-minimis-pflichtigen Beihilfen zusammengerechnet, die ein Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre erhalten hat. Um bspw. an der Demografieberatung Digi+ teilnehmen zu können, müssen Unternehmen bestätigen, in diesem Zeitraum keine De-minimis-pflichtigen Beihilfen bzw. insgesamt nicht mehr als € 300.000, – an ebensolchen Beihilfen erhalten zu haben. Bei überschreiten der Grenze können Unternehmen erst nach Ablauf der drei Jahre in die Beratung einsteigen, wodurch bisher vor allem Betriebe in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie warten mussten.

Was ist bei De-minimis-Beihilfen noch zu beachten?

Beim Betrachtungszeitraum übrigens ist das Datum der Bewilligung einer Förderung entscheidend, nicht das tatsächliche Auszahlungsdatum. Neu ist, dass die drei Jahre rollierend betrachtet werden und nicht wie zuvor das komplette Steuerjahr gezählt wird.

Wird ein Unternehmen in zwei oder mehr separate Unternehmen aufgespalten, werden alle zuvor gewährten de-minimis-Beihilfen zu jenem Unternehmen gezählt, dem die Beihilfen zugute kommen. Sprich jenem Unternehmen, das auch die Geschäftsbereiche innehat, für die die Beihilfen verwendet wurden. Im Fall, dass dieses Zuweisung nicht möglich ist, werden die Beihilfen anteilig zugewiesen.

Wir beraten nicht zu De-minimis-Beihilfen. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre*n Steuerberater*in. Weitere Infos und eine Erklärung zu De-minimis finden Sie auch hier auf der Seite der FFG.

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